Seit einigen Jahren ist der Trend zum Fahrrad "mit eingebautem Rückenwind" ungebrochen. Innerhalb kurzer Zeit hat sich hier eine völlig neue Fahrzeug-Sparte etabliert, die nach Meinung vieler Experten ihre Zukunft noch vor sich hat.
Sie interessieren sich für eine Fahrrad mit Elektrounterstützung oder Elektroantrieb? Dann sollten Sie unbedingt die Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch bei uns einplanen. "Falsch kaufen, heißt zwei Mal kaufen" – diese leicht abgewandelte, alte Weisheit gilt in kaum einem Bereich so sehr wie beim Pedelec- oder E-Bike-Kauf. Warum?
Rufen Sie uns an unter 0 59 71 / 40 10 - 467 oder schicken Sie uns dieses vorbereitet -> Formular zu. Wir informieren Sie gern ausführlich über alle Möglichkeiten, die Ihnen ein Elektro-Fahrrad heute bieten kann.
Wenn von "Elektrofahrrädern" gesprochen wird, sind zumeist Pedelecs gemeint. Pedelec steht dabei für PEdal ELEctric Cycle, also ein über Pedale angetriebenes Fahrrad mit unterstützendem Elektroantrieb. Der darf dabei maximal 250 Watt leisten. Dies entspricht immerhin 1/3 Pferdestärke (PS) und gibt für viele Kilometer kräftigen "Rückenwind". Bist zu einem Tempo von 25 km/h darf der Elektroantrieb Sie unterstützen begrenzt; höhere Geschwindigkeiten sind dann nur mit Muskelkraft möglich. Für Pedelecs besteht zwar keine Helmpflicht, aber wir – und nicht nur wir – empfehlen Ihnen ganz dringend, immer einen Helm zu tragen. Für Pedelecs gelten dieselben Verkehrsregeln und Vorschriften wie für normale Fahrräder – Sie sind mit Ihrem neuen Eletrofahrrad also grundsätzlich auf Radwegen unterwegs.
Neben e-Tourenrädern gibt es inzwischen auch e-Mountainbikes, e-Rennräder, e-Treckingräder und e-Bikes für Kinder. Die oben abgebildeten e-Touren, e-Rennräder und das e-Mountainbike sind alle Pedelecs mit max. 250 Watt Unterstützung.
S-Pedelecs werden ebenso wie Pedelecs über das Treten der Pedale in Gang gesetzt, haben jedoch mit bis zu 500 Watt eine deutlich höhere E-Motor-Leistung und erreichen eine Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h. Als Kleinkraftrad benötigen S-Pedelecs daher – wie ein Mofa – ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer muss zumindest einen Mofa-Führerschein (oder einen Autoführerschein) besitzen. Für das S-Pedelec gelten die Helmpflicht und besondere Regeln sowohl im Straßenverkehr als auch für das Dienstrad-Leasing. S-Pedelcs dürfen inner- wie außerorts nicht auf Radwegen fahren. Gemäß aktueller Rechtsauffassung gehören sie also auf die Straße. Auf Fahrradstraßen dürfen sie nur bewegt werden, wenn diese durch ein Zusatzschild "Kraftfahrzeuge frei" dafür freigegeben sind.
E-Bikes besitzen keinen Pedalantrieb, d.h. zum Fahren müssen die Pedale nicht bewegt werden, sondern sie werden über einen Dreh- oder Schaltknopf in Bewegung gesetzt. Auch E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen, müssen auf Straßen fahren und es gilt die Helmpflicht. Aufgepasst: Der Begriff E-Bike wird häufig auch generell für elektrisch angetrieben Fahrräder verwendet.
Räder & Mehr | Klaus Lübke
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